Lärm ist nicht gleich Lärm – das gilt auch rechtlich. So wird etwa Baustellen-Krach anders eingestuft als Schallentwicklung bei Sport-Events. Für Schallemissionen durch Live-Musik in Musikclubs kommt bislang die sogenannte „Technischen Anleitung Lärm“, die „TA Lärm“ zur Geltung. Dort wird hauptsächlich der Umgang mit Gewerbe- und Industrielärm geregelt. Die dortigen Mess- und Bewertungsregelungen werden der… Die TA Lärm novellieren – mit der Einführung der ersten Kulturschallverordnung weiterlesen