Auch im zweiten Stiftungsjahr konnten wir uns als Bundesstiftung LiveKultur auf vielen maßgeblichen Branchenveranstaltungen präsentieren und engagieren und Projekte und Kooperationen mit anderen Verbänden durchführen. Auch wollen wir uns auf diesem Weg herzlich für die Spenden bedanken, die die Arbeit der Stiftung mit ermöglichen.
Die Stiftung wurde mit Bescheid vom 28. Januar 2021 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Alteglofsheim, Landkreis Regensburg anerkannt. Sie ist gemeinnützig. Der Feststellungsbescheid gemäß § 60a Abs. 1 AO über die Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen wurde am 19. April 2021durch das Finanzamt Regensburg erteilt.
2022 markierte den Beginn unser ersten eigenen Stiftungsprojektes – die Festivalstudie. Die Festivalstudie ist ein Projekt der Initiative Musik mit der Bundesstiftung LiveKultur unter fachlicher Beteiligung des Deutschen Musikinformationszentrums.
Der Jahresbericht zu unseren Aktivitäten ist hier zu lesen: